Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hotel Garni Kambeitz –
Grundstücksverwaltungs- und Hotelbetriebsgesellschaft
Rheinstr. 19, 76470 Ötigheim
1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Kambeitz abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Die AGB liegen in allen Informationsmappen auf allen Zimmern aus. Sie werden dem Gast oder dessen Auftraggeber auf Wunsch gesondert ausgehändigt.
2. Buchung
Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail oder Fax reserviert und von uns bestätigt wurde. Die Bestätigung kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auch auf dem Briefweg erfolgen.
Mit dem Vertrag verpflichten wir uns, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Wasserschaden, Umweltkatastrophe, etc.) und wenn andere, von dem Hotel nicht zu vertretende, Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, kann das Hotel jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
3. Zahlung und Preise
Der gesamte Rechnungsbetrag wird grundsätzlich am Tag der Abreise in Bar oder mit EC-Karte/Kreditkarte gezahlt.
Eine Vorauszahlung ist – in der Regel – nicht erforderlich.
Es gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste. Eine Prospekt oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Die Preise können von uns geändert werden, wenn der Gast nachträglich, aber noch vor Antritt der Reise eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht und wir dem zustimmen.
4. Stornobedingungen
Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich per Brief, Fax, E-Mail zu erfolgen. Die zu berechnenden Stornogebühren sind wie folgt:
Stornierungen und Änderungen, die bis zu drei Tage vor Anreise erfolgen, sind kostenlos.
Stornierungen und Änderungen, die verspätet eintreffen, sowie Nichtanreise, werden mit 80 % des Preises der gesamten Buchung berechnet.
Bei einer vorzeitigen Abreise wird der Gesamtpreis in Rechnung gestellt.
5. Anreise
Die Zimmer können ab 14 Uhr bezogen werden.
Bei einer früheren Anreise kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Wir bitten Sie, am Anreisetag bis spätestens 21 Uhr einzutreffen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren, da ansonsten die Zimmer anderweitig vergeben werden.
6. Parkplätze
Die Parkplätze sind so zu benutzen, dass andere Fahrzeuge nicht behindert oder beschädigt werden. Das Hotel übernimmt keine Haftung für geparkte Fahrzeuge.
7. Abreise
Am Tag der Abreise müssen die Zimmer bis spätestens 11 Uhr geräumt und die Schlüssel an uns übergeben werden. Es besteht die Möglichkeit das Gepäck kostenlos bis zum Abend bei uns zu lagern und vor der eigentlichen Abreise einzuladen.
Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die das Hotel nicht zu verantworten hat, nach 12 Uhr, so werden 50% des Tagespreises für das jeweilige Zimmer berechnet, nach 18 Uhr 100% berechnet.
8. Preise
Es gelten unsere jeweils aktuellen Preislisten.
Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
9. Gerichtsstand und Haftung
Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rastatt.
Es gilt das deutsche Recht. Für die Haftung des Hotels gelten die §701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel grob fahrlässig verursacht.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässige Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt in Vertrag enthaltenen Regelungslücken.
Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen beachtet worden wäre.